[Bay]LABV
Verweise
in § 7 [Bay]LABV

[Bay]LABV  
Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Verwaltungsprozessrecht

(1)
Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.
(2)
Mit Ablauf des 31. August 2008 tritt die Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern (LABV) vom 4. November 1975 (BayRS 34-3-I), zuletzt geändert durch § 16 der Verordnung vom 25. November 2003 (GVBl S. 880), außer Kraft.
Quelle: BAY
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