[Bay]LABV
Verweise
in § 6 [Bay]LABV

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Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Verwaltungsprozessrecht

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Quelle: BAY
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