BayKompV
Verweise
in Anlage 5 BayKompV

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Bayerische Kompensationsverordnung

Spalte 1
Spalte 2
Bewertung des Schutzguts Landschaftsbild gemäß Anlage 2.2
Bemessung der Ersatzzahlungen nach der Höhe der Baukosten entsprechend der Intensität der vorhabensbezogenen Wirkungen
hoch
mittel
gering
Nicht erheblich
sehr hoch
9 %
7 %
5 %
hoch
7 %
5 %
4 %
mittel
5 %
3 %
2 %
gering
3 %
2 %
1 %
ErheblichkeitsschwelleMatrix zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Sind von einem Vorhaben unterschiedliche Wertstufen des Landschaftsbilds betroffen, ist ein gemittelter Betrag in Euro anzusetzen.
Quelle: BAY
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