BayKompV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Anlage 5 BayKompV

BayKompV  

Bayerische Kompensationsverordnung

Spalte 1
Spalte 2
Bewertung des Schutzguts Landschaftsbild gemäß Anlage 2.2
Bemessung der Ersatzzahlungen nach der Höhe der Baukosten entsprechend der Intensität der vorhabensbezogenen Wirkungen
hoch
mittel
gering
Nicht erheblich
sehr hoch
9 %
7 %
5 %
hoch
7 %
5 %
4 %
mittel
5 %
3 %
2 %
gering
3 %
2 %
1 %
ErheblichkeitsschwelleMatrix zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Sind von einem Vorhaben unterschiedliche Wertstufen des Landschaftsbilds betroffen, ist ein gemittelter Betrag in Euro anzusetzen.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Anlage 5 BayKompV
Keine Notizen vorhanden.