BayKompV
Verweise
in Anlage 4.2 BayKompV

BayKompV  
Bayerische Kompensationsverordnung

Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
Spalte 5
Schutzgüter
Maßnahmenbeschreibung
Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsmaßnahme
Pflege und Bewirtschaftungsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen), die einzeln oder in sinnvollen Kombinationen in die land- oder forstwirtschaftliche Produktion integriert werden können
Ökokontomaßnahme
Boden
Entsiegelung oder Teilentsiegelung von Flächen, soweit keine andere
gesetzliche Verpflichtung besteht, mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege
X
X
Verminderung der Bewirtschaftungsintensität durch Extensivierung
(z.B. durch Neuanlage von Dauergrünland)
X
X
Maßnahmen zum Erosionsschutz durch Anlage naturnaher Strukturen
X
X
Maßnahmen zur Optimierung des Nähr- und Schadstoffrückhaltevermögens und des Retentionsvermögens für Niederschläge
X
Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten
X
Wasser
Renaturierung von Gewässern durch Rückbau von Wehren, Sohlschwellen, Uferverbauungen, Sohlanhebungen, Aufweitung des
Gewässerquerschnitts
X
X
Wiederherstellung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft
X
Verminderung des Eintrags von Schadstoffen und der Eutrophierung von Oberflächengewässern durch die Anlage von Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite
X
X
Wiederherstellung eines natürlichen Abflussgeschehens
X
X
Verminderung des Oberflächenabflusses durch Entsiegelung und standortheimischer und naturnaher Bepflanzung/Rückhalt in der Fläche
X
X
Wiedervernässung von entwässerten ehemaligen Feuchtgebieten und Mooren
X
X
Klima/Luft
Schaffung klimarelevanter Strukturen (Gehölze, Gewässer, Grünland)
X
X
Pflanzungen zur örtlichen Klimaverbesserung zur Schaffung von Frischluftschneisen
X
X
Entsiegelung von Flächen mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege
X
X
Landschaftsbild
Wiederherstellung naturraumtypischer Landschaftsbildelemente
X
Anlage landschaftstypischer Kulturlandschaftselemente
X
Einbindung von Bauwerken in die Landschaft durch Eingrünung mit standortheimischen Gehölzen
Wiederherstellung von Blick-/Wegebeziehungen
X
Rückbaumaßnahmen, soweit keine andere gesetzliche Verpflichtung besteht
X
Quelle: BAY
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