BayKompV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Anlage 2.3 BayKompV

BayKompV  

Bayerische Kompensationsverordnung

Schutzgut Boden1
  • Bereiche ohne anthropogene Bodenveränderungen, z.B. Bereiche mit traditionell nur gering den Boden verändernden Nutzungen
  • Vorkommen seltener Böden und unbeeinflusster bzw. geringfügig veränderter, naturnaher Bodenaufbau
  • Böden mit hoher Puffer- und Filterfunktion, Wasserspeicherfunktion, Erosionsschutzfunktion, Empfindlichkeit gegenüber Erosion oder Archivfunktion
Schutzgut Wasser2
  • natürliche und naturnahe unbeeinflusste Oberflächengewässer und Gewässersysteme
  • Gewässer in sehr gutem Zustand
  • Gebiete mit niedrigem natürlichem Grundwasserflurabstand ohne anthropogene Beeinträchtigung
Schutzgut Klima/Luft3
  • Gebiete mit geringer Schadstoffbelastung
  • Luftaustauschbahnen, insbesondere zwischen unbelasteten und belasteten Bereichen
  • Gebiete mit luftverbessernder Wirkung (z.B. Staubfilterung, Klimaausgleich)
  • Kaltluftentstehungsgebiete

Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine documents und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Anlage 2.3 BayKompV
Keine Notizen vorhanden.