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Verweise
in Anlage 2.3 BayKompV

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Bayerische Kompensationsverordnung

Schutzgut Boden1
  • Bereiche ohne anthropogene Bodenveränderungen, z.B. Bereiche mit traditionell nur gering den Boden verändernden Nutzungen
  • Vorkommen seltener Böden und unbeeinflusster bzw. geringfügig veränderter, naturnaher Bodenaufbau
  • Böden mit hoher Puffer- und Filterfunktion, Wasserspeicherfunktion, Erosionsschutzfunktion, Empfindlichkeit gegenüber Erosion oder Archivfunktion
Schutzgut Wasser2
  • natürliche und naturnahe unbeeinflusste Oberflächengewässer und Gewässersysteme
  • Gewässer in sehr gutem Zustand
  • Gebiete mit niedrigem natürlichem Grundwasserflurabstand ohne anthropogene Beeinträchtigung
Schutzgut Klima/Luft3
  • Gebiete mit geringer Schadstoffbelastung
  • Luftaustauschbahnen, insbesondere zwischen unbelasteten und belasteten Bereichen
  • Gebiete mit luftverbessernder Wirkung (z.B. Staubfilterung, Klimaausgleich)
  • Kaltluftentstehungsgebiete

Quelle: BAY
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