BayKompV
Verweise
in Anlage 2.2 BayKompV

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Bayerische Kompensationsverordnung

Spalte 1
Spalte 2
Bewertung
Merkmale und Ausprägung
Sehr hoch
Landschaften mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
  • Landschaftsräume mit überdurchschnittlicher Ruhe
  • markante geländemorphologische Ausprägungen (z.B. ausgeprägte Hangkanten, Felsen, Vulkankegel, Hügel, Gebirge) vorhanden
  • naturhistorisch bzw. geologisch sehr bedeutsame Landschaftsteile und -bestandteile (z B geologisch interessante Aufschlüsse, Findlinge, Binnendünen, Geotope)
  • hoher Anteil kulturhistorischer bedeutsamer Landschaftselemente bzw. historischer Landnutzungsformen
  • natürliche und naturnahe Lebensräume mit ihrer spezifischen Ausprägung an Formen, Arten und Lebensgemeinschaften (z.B. Hecken, Baumgruppen)
  • Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -formen (z.B. unbereinigte Gebiete mit Realteilung, extensive kleinteilige Nutzung dominiert)
  • kulturhistorisch bedeutsame Landschaften, Landschaftsteile und -bestandteile (z.B. traditionelle Landnutzungs- oder Siedlungsformen, Alleen und landschaftsprägende Einzelbäume)
  • Landschaftsräume mit Raumkomponenten, die besondere Sichtbeziehungen ermöglichen
  • Landschaftsräume weitgehend frei von visuell störenden Objekten, wie technischen Großtrukturen
  • Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung sehr gut ermöglichen
  • beeinträchtigende Vorbelastungen gering
hoch
Landschaften mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
  • naturraumtypische Eigenart und kulturhistorische Landschaftselemente im Wesentlichen noch gut zu erkennen
  • landschaftsprägende Elemente wie Ufer, Waldränder oder charakteristische auffallende Vegetationsaspekte im Wechsel der Jahreszeiten (z.B. Obstblüte) vorhanden
  • Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung gut ermöglichen
  • beeinträchtigende Vorbelastungen mittel
mittel
Landschaften mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
  • naturraumtypische und kulturhistorische Landschaftselemente sowie landschaftstypische Vielfalt vermindert und stellenweise überformt, aber noch erkennbar
  • Landschaftsräume, die eine ihrem jeweiligen Charakter angepasste naturbezogene Erholung noch ermöglichen
  • beeinträchtigende Vorbelastungen hoch
gering
Landschaften mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung:
  • intensive, großflächige Landnutzung dominiert
  • naturraumtypische Eigenart weitgehend überformt und zerstört
  • naturbezogene Erholung nur eingeschränkt oder kaum gegeben
  • Vorbelastungen in Form von visuellen Beeinträchtigungen bezogen auf das Landschaftsbild durch störende technische und bauliche Strukturen, Lärm etc. sehr hoch (z.B. durch Verkehrsanlagen, Deponien, Abbauflächen, Industriegebiete)
Quelle: BAY
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