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Verweise
in Anlage 3.1 BayKompV

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Bayerische Kompensationsverordnung

Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
Bewertung des Schutzguts Arten und Lebensräume
Wertpunkte des Schutzguts Arten und Lebensräume (in Wertpunkten pro m2)
Beeinträchtigungsfaktor: Intensität der vorhabensbezogenen Wirkungen
Kompensationsbedarf in Wertpunkten
hoch
mittel
gering
nicht erheblich
hoch
15
1
0,7
0,4
Quadratmeter beeinträchtigte Fläche durch den Eingriff × Wertpunkte × Beeinträchtigungsfaktor
14
13
12
11
mittel
10
1
0,7
0,4
9
8
7
6
gering
5
1
0,7
0,4
4
3
2
1
keine naturschutzfachliche Bedeutung
kein Kompensationsbedarf erforderlich
ErheblichkeitsschwelleMatrix zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Der Kompensationsbedarf berechnet sich wie folgt:
Kompensationsbedarf für flächenbezogen bewertbare, erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Arten und Lebensräume in Wertpunkten (Spalte 4) = Quadratmeter beeinträchtigte Fläche durch den Eingriff × Wertpunkte (Spalte 2) × Beeinträchtigungsfaktor (Spalte 3)
(gegebenenfalls Reduzierung des Kompensationsbedarfs nach § 7 Abs. 5)
Quelle: BAY
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