Bayerische Verfassung
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in Art. 178 Bayerische Verfassung

Bayerische Verfassung  

Verfassung des Freistaates Bayern

1Bayern wird einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beitreten. 2Er soll auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern ist.
Quelle: BAY
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