BayEG
Verweise
in Art. 47 BayEG

BayEG  
Bayerisches Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Baurecht

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes 1, Art. 106 Abs. 3 der Verfassung 2) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.

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