BayBodSchG
Verweise
in Art. 15 BayBodSchG

BayBodSchG  
Bayerisches Bodenschutzgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

(1)
1Dieses Gesetz trat am 1. März 1999 in Kraft und wurde als § 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz des Bodens in Bayern vom 23. Februar 1999 (GVBl. S. 36) verkündet.
(2)
Art. 13a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu Art. 15 BayBodSchG
Keine Notizen vorhanden.