BayBodSchG Bayerisches Bodenschutzgesetz
BayBodSchG
Bayerisches Bodenschutzgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Art. 13a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Quelle: BAY
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