BayBesG
Verweise
in Art. 50 BayBesG
BayBesG
Bayerisches Besoldungsgesetz
Die Ämter der Prüfungsgebietsleiter und Prüfungsgebietsleiterinnen beim Bayerischen Obersten Rechnungshof sind entsprechend den gestellten Anforderungen als Ämter für Leitende Ministerialräte und Leitende Ministerialrätinnen einzustufen.
Quelle: BAY
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