BayBesG
Verweise
in Art. 50 BayBesG

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Bayerisches Besoldungsgesetz

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Beamtenrecht

Die Ämter der Prüfungsgebietsleiter und Prüfungsgebietsleiterinnen beim Bayerischen Obersten Rechnungshof sind entsprechend den gestellten Anforderungen als Ämter für Leitende Ministerialräte und Leitende Ministerialrätinnen einzustufen.
Quelle: BAY
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