BayBesG
Verweise
in Anlage 9 BayBesG

BayBesG  
Bayerisches Besoldungsgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

(Stundensätze)
Gültig ab 1. Februar 2025
Rechtsgrundlage: Art. 61 Abs. 5 Satz 2
Mehrarbeit (ohne Schuldienst) Besoldungsgruppen
Betrag in Euro
A 3 bis A 4
15,62
A 5 bis A 8
18,48
A 9 bis A 12
25,37
A 13 bis A 16
34,96
Mehrarbeit (im Schuldienst) nach Schularten
Besoldungsgruppen
Betrag in Euro
an Grundschulen und Mittelschulen
A 9 bis A 11
23,61
ab A 12
29,27
an Realschulen und Sonderschulen
A 9 bis A 12
23,61
ab A 13
34,67
an Gymnasien, an beruflichen Schulen und an Fachhochschulen
A 9 bis A 12
23,61
ab A 13
40,55
Quelle: BAY
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