BayBesG
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Verweise
in Anlage 10 BayBesG

BayBesG  

Bayerisches Besoldungsgesetz

(Monatsbeträge in Euro)
Gültig ab 1. Februar 2025
Eingangsamt, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt
Grundbetrag
A 3 bis A 4
1 389,33
A 5 bis A 8
1 509,93
A 9 bis A 11
1 563,85
A 12
1 703,44
A 13
1 735,21
A 13 + Zulage gemäß Art. 33 Satz 1
1 770,08
Quelle: BAY
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