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Verweise
in Anlage 4 AWV

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Außenwirtschaftsverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)


Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum


Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)


Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
aus empfangenen Anzahlungen
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken
Forderungen
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
aus empfangenen Anzahlungen
Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern
Forderungen
an ausländische Banken
an ausländische verbundene Nichtbanken
an ausländische sonstige Nichtbanken
Verbindlichkeiten
gegenüber ausländischen Banken
gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken
gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken
Quelle: BMJ
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