AVwGebO NRW
Verweise
in § 6 AVwGebO NRW
AVwGebO NRW
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. 262), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 554) geändert worden ist, außer Kraft.
Quelle: Justizportal NRW
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