AO Abgabenordnung
AO
Abgabenordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Am Zerlegungsverfahren sind beteiligt:
- 1.
- der Steuerpflichtige,
- 2.
- die Steuerberechtigten, denen ein Anteil an dem Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Soweit die Festsetzung der Steuer dem Steuerberechtigten nicht obliegt, tritt an seine Stelle die für die Festsetzung der Steuer zuständige Behörde.
- Hier liegen deine und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
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Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
zu § 186 AO
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