Verweise
in Art. 273 AEUV
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Der Gerichtshof ist für jede mit dem Gegenstand der Verträge in Zusammenhang stehende Streitigkeit zwischen Mitgliedstaaten zuständig, wenn diese bei ihm aufgrund eines Schiedsvertrags anhängig gemacht wird.
Quelle: EURLEX
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