AEUV
Verweise
in Art. 272 AEUV

AEUV  
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Entscheidungen aufgrund einer Schiedsklausel zuständig, die in einem von der Union oder für ihre Rechnung abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag enthalten ist.
Quelle: EURLEX
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