AEUV
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in Art. 272 AEUV

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Entscheidungen aufgrund einer Schiedsklausel zuständig, die in einem von der Union oder für ihre Rechnung abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag enthalten ist.
Quelle: EURLEX
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