AbrStV Abrechnungsstellenverordnung
AbrStV
Abrechnungsstellenverordnung
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die Deutsche Bundesbank ist Abrechnungsstelle im Sinne des Artikels 31 Abs. 1 des Scheckgesetzes.
Quelle: BMJ
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Schemata
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