AbgrabG NRW
Verweise
in § 16 AbgrabG NRW
AbgrabG NRW
Abgrabungsgesetz NRW
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1973 in Kraft (Fn6). Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag bis zum 31. Dezember 2008 über das Ergebnis.
Quelle: Justizportal NRW
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