AbgrabG NRW
Verweise
in § 15 AbgrabG NRW

AbgrabG NRW  
Abgrabungsgesetz NRW

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Energie- & Umweltrecht

Die oberste Naturschutzbehörde wird ermächtigt, die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften, insbesondere über die Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens, im Einvernehmen mit den zuständigen Landesministerien zu erlassen.
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