AbgrabG NRW
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Verweise
in § 16 AbgrabG NRW

AbgrabG NRW  

Abgrabungsgesetz NRW

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1973 in Kraft (Fn6). Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag bis zum 31. Dezember 2008 über das Ergebnis.
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