38. BImSchV Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
38. BImSchV
Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Übersteigt der energetische Anteil der Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden,
- 1.
- ab dem Kalenderjahr 2022 1,9 Prozent,
- 2.
- ab dem Kalenderjahr 2031 2 Prozent,
- 3.
- ab dem Kalenderjahr 2033 2,3 Prozent,
- 4.
- ab dem Kalenderjahr 2035 2,4 Prozent,
- 5.
- ab dem Kalenderjahr 2037 2,6 Prozent,
- 6.
- ab dem Kalenderjahr 2039 2,8 Prozent,
- Hier liegen deine und Notizen
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Schemata
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Notizen
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