Suche

WahlprüfG NRW  
Wahlprüfungsgesetz NRW

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht

Der Landtag hat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einen Ausschuss einzusetzen, der einen Vorschlag mit einem schriftlichen Bericht vorlegt.
Import: