VerfGHG NRW Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Erhebung und Weiterverfolgung der Anklage werden durch die Beendigung des Amtes des Anzuklagenden nicht berührt.
Quelle: Justizportal NRW
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