StGB Strafgesetzbuch
Nichtvermögensdelikte
- 1.
- belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
- 2.
- in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,