SchAG NRW Schiedsamtsgesetz NRW
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Recht der juristischen Berufe
Wird die Gegenpartei gesetzlich vertreten, so ist die Terminnachricht auch der vertretenden Person zuzustellen. Diese ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zuzulassen.
Quelle: Justizportal NRW
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