MarkenG Markengesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz
Markenrecht
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
- 1.
- natürliche Personen,
- 2.
- juristische Personen oder
- 3.
- Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.