LVO NRW Laufbahnverordnung NRW
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Beamtenrecht
bisherige Laufbahn besonderer Fachrichtung | zugeordnete Laufbahn besonderer Fachrichtung | ||||
Ämter | bisherige Anlage/laufende Nummer | Laufbahn | Laufbahngruppe | Berufsausbildung/Zusatzqualifikation | Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit |
Technische Dienste | Anlage 1/Nummer 1.1 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 1 | Gesellenprüfung in einem Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung) oder eine entsprechende Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht | eine zweijährige, der Vorbildung entsprechende Tätigkeit im öffentlichen Dienst |
Nichttechnischer Dienst in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sind | Anlage 1/Nummer 1.2 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 1 | Gesellenprüfung in einem Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung) oder eine entsprechende Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht | eine zweijährige, der Vorbildung entsprechende Tätigkeit im öffentlichen Dienst |
Nichttechnischer Dienst, in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind | Anlage 1/Nummer 1.3 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 1 | Gesellenprüfung in einem Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung) oder eine entsprechende Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht | eine zweijährige, der Vorbildung entsprechende Tätigkeit im öffentlichen Dienst |
Dienst in Bibliotheken, Dokumentationsstellen und vergleichbaren Einrichtungen | Anlage 1/Nummer 1.4 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 1 | Gesellenprüfung in einem Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung) oder eine entsprechende Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht | eine zweijährige, der Vorbildung entsprechende Tätigkeit im öffentlichen Dienst |
Pflegedienst in Landeskrankenhäusern und psychiatrischen Fachkliniken | § 24 Absatz 3 LVO | Gesundheit | Laufbahngruppe 1 | eine vom für Inneres zuständige Ministerium anerkannte psychiatrische Pflegeprüfung oder die Prüfung nach § 13 des Krankenpflegegesetzes | nach Bestehen der Prüfung eine vierjährige, der Vorbildung entsprechende Tätigkeit und eine einjährige aufsichtsführende Tätigkeit im Pflegedienst |
Laufbahngruppe 1 in der Lebensmittelkontrolle | § 24 Absatz 4 LVO | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 1 | eine vom für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerium anerkannte Prüfung für Lebensmittelkontrolle | nach Bestehen der Prüfung eine vierjährige, der Vorbildung entsprechende Tätigkeit |
Dienst in der Datenverarbeitung | Anlage 2/Nummer 1.1 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst in der Datenverarbeitung | Anlage 2/Nummer 1.2 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst bei den Materialprüfungsämtern | Anlage 2/Nummer 1.3 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst mit Prüfung von Standsicherheitsnachweisen | Anlage 2/Nummer 1.4 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | 2 1/2 Jahre wovon 1 Jahr die Tätigkeit als Bauleiter bei Ingenieurarbeiten und 1 1/2 Jahre die Tätigkeit der Anfertigung und Prüfung von Standsicherheitsnachweisen umfassen muss | |
Straßenbautechnischer Dienst | Anlage 2/Nummer 1.5 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Verkehrsingenieur im technischen Dienst | Anlage 2/Nummer 1.6 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | Die hauptberufliche Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Verkehrsingenieurswesen ausgeübt worden sein | |
Technischer Chemieingenieurdienst | Anlage 2/Nummer 1.7 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Dienst im Gartenbau, in der Grünordnung, in der Landschaftspflege und im Naturschutz | Anlage 2/Nummer 1.8 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Landwirtschaftlicher Dienst | Anlage 2/Nummer 1.9 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Landwirtschaftlich-hauswirtschaftlicher Dienst | Anlage 2/Nummer 1.10 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Dienst in der Sozialarbeit | Anlage 2/Nummer 1.11 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | Staatliche Anerkennung nach Besuch der Fachhochschule als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter | Die hauptberufliche Tätigkeit ist im öffentlichen Dienst abzuleisten. Auf die Dauer ist ein freiwillig geleistetes Berufspraktikum bis zu einem Jahr anzurechnen. Während des Studiums geleistete Praxissemester sind nicht anzurechnen. |
Sozialpädagogischer Dienst | Anlage 2/Nummer 1.12 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | Staatliche Anerkennung nach Besuch der Fachhochschule als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge | Die hauptberufliche Tätigkeit ist im öffentlichen Dienst abzuleisten. Auf die Dauer ist ein freiwillig geleistetes Berufspraktikum bis zu einem Jahr anzurechnen. Während des Studiums geleistete Praxissemester sind nicht anzurechnen |
Dienst in Bibliotheken, Dokumentationsstellen und vergleichbaren Einrichtungen | Anlage 2/Nummer 1.13 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Wirtschaftlicher Dienst | Anlage 2/Nummer 1.14 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Bergtechnischer Dienst | Anlage 2/Nummer 2.1 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Bergvermessungstechnischer Dienst | Anlage 2/Nummer 2.2 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst beim Geologischen Landesamt | Anlage 2/Nummer 2.3 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst in der Landesplanung u. im Städtebau | Anlage 2/Nummer 2.4 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst in den Geschäftsbereichen der obersten Landesbehörden | Anlage 2/Nummer 2.5 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Nachrichten- und signaltechnischer Dienst | Anlage 2/Nummer 2.6 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst im Bereich der Polizei | Anlage 2/Nummer 2.7 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst in der staatlichen Umweltverwaltung | Anlage 2/Nummer 2.8 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Dienst als Wein- und Spirituosenkontrolleur | Anlage 2/Nummer 2.9 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Dienst in der Aufsicht über die gesetzliche Krankenversicherung u. Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung | Anlage 2/Nummer 2.10 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten | Anlage 2/Nummer 2.11 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Dienst beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit | Anlage 2/Nummer 2.12 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Aufsichtsdienst bei Unfallversicherungsträgern | Anlage 2/Nummer 3.1 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst für Arbeitssicherheit der Landschaftsverbände | Anlage 2/Nummer 3.2 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Raumordnungsdienst | Anlage 2/Nummer 3.3 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst in der Wasser- und Abfallwirtschaft | Anlage 2/Nummer 3.4 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Prüf dienst bei den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern | Anlage 2/Nummer 3.5 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Nichttechnischer Dienst, in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sind | Anlage 2/Nummer 3.6 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst für Maschinenwesen und Elektrotechnik | Anlage 2/Nummer 3.7 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | ||
Leiter von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben | § 77 Absatz 1 LVO | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | |||
Pädagogischer Dienst im Justizvollzug | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt | Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufe I oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für Realschulen oder die Sekundarstufe II, für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder für das Lehramt an Sonder- oder Förderschulen | ||
Ärztlicher Dienst | Anlage 3/Nummer 1.1 | Gesundheit | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 1 Jahr nach Erteilung der Approbation | |
Dienst als Apotheker | Anlage 3/Nummer 1.2 | Gesundheit | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 2 1/2 Jahre nach der Approbation oder 1 1/2 Jahre nach der Promotion oder der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Lebensmittelchemiker" zu führen | |
Geographischer Dienst | Anlage 3/Nummer 1.3 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Konservator | Anlage 3/Nummer 1.4 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Ornithologischer Dienst | Anlage 3/Nummer 1.5 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Schulpsychologischer Dienst | Anlage 3/Nummer 1.6 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Tierärztlicher Dienst mit Ausnahme der Veterinärverwaltung | Anlage 3/Nummer 1.7 | Gesundheit | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 2 1/2 Jahre nach der Approbation (ein nach der Hochschulprüfung abgeschlossenes Aufbaustudium an der Tierärztlichen Hochschule Hannover wird zur Hälfte, höchstens aber bis zu einem Jahr angerechnet) | |
Tierärztlicher Fachdienst bei den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern und beim Chemischen Landes- und Staatlichen Untersuchungsamt | Anlage 3/Nummer 1.7 | Gesundheit | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 2 1/2 Jahre nach der Approbation (ein nach der Hochschulprüfung abgeschlossenes Aufbaustudium an der Tierärztlichen Hochschule Hannover wird zur Hälfte, höchstens aber bis zu einem Jahr angerechnet) | |
Zahnärztlicher Dienst | Anlage 3/Nummer 1.8 | Gesundheit | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 2 1/2 Jahre nach der Approbation | |
Dienst in der Datenverarbeitung | Anlage 3/Nummer 1.9 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst im Gartenbau und Landespflege | Anlage 3/Nummer 1.10 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Agrarwirtschaftlicher Fachdienst mit Ausnahme des agrarwirtschaftlichen Dienstes | Anlage 3/Nummer 1.11 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst bei den Materialprüfungsämtern | Anlage 3/Nummer 1.12 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Technischer Dienst mit Prüfung von Standsicherheitsnachweisen | Anlage 3/Nummer 1.13 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 5 Jahre, wovon 1 Jahr die Tätigkeit als Bauleiter und 4 Jahre die Tätigkeit der Anfertigung und Prüfung von Standsicherheitsnachweisen umfassen muss | |
Dienst als Lebensmittelchemiker | Anlage 3/Nummer 1.14 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | 2 1/2 Jahre nach dem Zeitpunkt der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Lebensmittelchemiker" führen zu dürfen beziehungsweise 1 1/2 Jahre nach der Promotion oder Approbation als Apotheker | |
Dienst in Bibliotheken, Dokumentationsstellen und vergleichbaren Einrichtungen | Anlage 3/Nummer 1.15 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ein abgeschlossenes Zusatzstudium in dem Studiengang "Bibliotheks- und Informationswesen an der FH Köln | 2 Jahre |
Wissenschaftlicher Dienst in den Geschäftsbereichen der obersten Landesbehörden und an den Hochschulen | Anlage 3/Nummer 2.1 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Archäologischer Dienst | Anlage 3/Nummer 3.1 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Biologen | Anlage 3/Nummer 3.2 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Chemiker | Anlage 3/Nummer 3.3 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Geophysikalischer Dienst | Anlage 3/Nummer 3.4 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Geologischer Dienst | Anlage 3/Nummer 3.5 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Historiker | Anlage 3/Nummer 3.6 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Kunsthistoriker | Anlage 3/Nummer 3.7 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Mathematiker und als Statistiker | Anlage 3/Nummer 3.8 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Mineraloge | Anlage 3/Nummer 3.9 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Physiker | Anlage 3/Nummer 3.10 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Psychologischer Dienst | Anlage 3/Nummer 3.11 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Völkerkundler | Anlage 3/Nummer 3.12 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Zoologischer Dienst | Anlage 3/Nummer 3.13 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst in der Abfallwirtschaft | Anlage 3/Nummer 3.14 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst bei den Landschaftsverbänden als Erziehungswissenschaftler in psychiatrischen Landeskliniken und Heimen der öffentlichen Erziehung | Anlage 3/Nummer 3.15 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Museumsdienst | Anlage 3/Nummer 3.16 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst an Musikschulen | Anlage 3/Nummer 3.17 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Raumordnungsdienst | Anlage 3/Nummer 3.18 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst an Volkshochschulen | Anlage 3/Nummer 3.19 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Wirtschaftlicher Dienst | Anlage 3/Nummer 3.20 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Wissenschaftlicher Dienst in der Statistik | Anlage 3/Nummer 3.21 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst bei Handwerkskammern | Anlage 3/Nummer 3.22 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst bei den Industrie- und Handelskammern | Anlage 3/Nummer 3.23 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst in der Landschaftspflege und im Naturschutz bei den unteren Landesbehörden | Anlage 3/Nummer 3.24 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst für Arbeitssicherheit bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden | Anlage 3/Nummer 3.25 | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Dienst als Geograph/Ökologe | Anlage 3/Nummer 3.26 | technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftliche Dienste) | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | ||
Stenographischer Dienst beim Landtag | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | |||
Dienst für übernationale, innerdeutsche und protokollarische Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | |||
Pfarrer | § 44 Absatz 3 LVO | nichttechnische Dienste | Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt | abgeschlossene theologische Ausbildung |
Quelle: Justizportal NRW
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