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LVerbO NRW
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Landschaftsverbandsordnung NRW
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§ 13a Hybride Sitzungen der Fachausschüsse
§ 58a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
gilt für die Fachausschüsse entsprechend.
Quelle:
Justizportal NRW
Import:
22.10.2024