LNatSchG NRW Landesnaturschutzgesetz NRW
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Energie- & Umweltrecht
Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Beiräte bei den unteren Naturschutzbehörden üben ihre Tätigkeit bis zum Ablauf der bei ihrer Wahl vorgesehenen Amtsdauer aus.
Quelle: Justizportal NRW
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