LNatSchG NRW Landesnaturschutzgesetz NRW
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Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.
Quelle: Justizportal NRW
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