LHO NRW Landeshaushaltsordnung NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
In dem Haushaltsabschluss sind nachzuweisen:
1.
- a)
- b)
2.
- a)die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahmereste und Ausgabereste,
- b)die in das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Einnahmereste und Ausgabereste,
- c)der Unterschied aus Buchstabe a und Buchstabe b,
- d)das rechnungsmäßige Jahresergebnis aus Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe c,
- e)das rechnungsmäßige Gesamtergebnis aus Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b.
Quelle: Justizportal NRW
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