LHO NRW Landeshaushaltsordnung NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II sinngemäß anzuwenden.
Quelle: Justizportal NRW
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