KomAbwV NRW Kommunalabwasserverordnung NRW
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Kanalisationen und Abwasserbehandlungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die auf Grund des § 57 LWG erlassenen Anforderungen an die Schadstoffrückhaltung für das Einleiten von Niederschlagswasser aus öffentlichen Kanalisationen eingehalten werden.
Quelle: Justizportal NRW
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