KomAbwV NRW Kommunalabwasserverordnung NRW
Kanalisationen und Abwasserbehandlungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die auf Grund des § 57 LWG erlassenen Anforderungen an die Schadstoffrückhaltung für das Einleiten von Niederschlagswasser aus öffentlichen Kanalisationen eingehalten werden.
Quelle: Justizportal NRW
Import: