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Kinderbildungsgesetz NRW

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Bildungsrecht

Stand 1. August 2019
Wöchentliche Betreuungszeit Gruppenform I
Betrag in Euro
Gruppenform II
Betrag in Euro
Gruppenform III
Betrag in Euro
25 Stunden370,95764,76273,78
35 Stunden497,061 026,12365,47
45 Stunden637,441 316,03585,72
Für die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält der Träger der Einrichtung zu dem 3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb eine zusätzliche Pauschale gemäß § 21f in Höhe von 1 279,15 Euro. In den Fällen, in denen diese Kinder in der Gruppenform II mit 45 Stunden Wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, beträgt die zusätzliche Pauschale 1 464,29 Euro.
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