InsStatG Insolvenzstatistikgesetz
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
- 1.
- Datum der Verfahrenshandlungen nach § 4a,
- 2.
- Name oder Firma und Anschrift oder Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners,
- 3.
- Umsatzsteuernummer,
- 4.
- Name, Nummer und Aktenzeichen des Amtsgerichts,
- 5.
- Name und Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
- 6.
- bei Schuldnern, die im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, die Art und der Ort des Registers und die Nummer der Eintragung.
Quelle: BMJ
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