Suche

HeilBerG NRW  
Heilberufsgesetz

(1) Für die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe wird je ein Berufsgericht für Heilberufe als erste Instanz bei den Verwaltungsgerichten Köln und Münster gebildet.
(2) Für das Land Nordrhein-Westfalen wird als Rechtsmittelinstanz ein Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht errichtet.
Import: