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FHGöD NRW
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Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst NRW
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Inhaltsverzeichnis
(§ 1)
Erster Abschnitt: Rechtsstellung und Aufgaben der Fachhochschulen
(§ 2 - § 5a)
Zweiter Abschnitt: Mitgliedschaft und Mitwirkung
(§ 6 - § 7)
Dritter Abschnitt: Aufbau und Organisation
(§ 8 - § 17c)
Vierter Abschnitt: Das Hochschulpersonal
(§ 18 - § 21)
Fünfter Abschnitt: Studierende, Studium und Prüfung, Hochschulgrad
(§ 22 - § 27a)
Sechster Abschnitt: Forschung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
(§ 27b)
Siebter Abschnitt: Haushaltswesen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
(§ 27c)
Achter Abschnitt: Beiräte, Aufsicht
(§ 28 - § 30)
Neunter Abschnitt: Zusammenwirken der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit anderen Hochschulen
(§ 31)
Zehnter Abschnitt: Übergangsbestimmungen
(§ 32 - § 33a)
Elfter Abschnitt: Schlussbestimmungen
(§ 34 - Anhang 1)