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FHGöD NRW  
Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst NRW

Organe der Fachhochschulen sind
  1. 1.
    der Leiter der Fachhochschule, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung der Präsident der Fachhochschule und das Präsidium,
  2. 2.
    der Senat,
  3. 3.
    bei Errichtung von Fachbereichen die Fachbereichsräte.
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