FHGöD NRW Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst NRW
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Studenten verlieren ihre Mitgliedschaft und ihre Berechtigung zur Fortsetzung des Studiums zum selben Zeitpunkt, zu dem ihr Beamten- oder Ausbildungsverhältnis vor Abschluss des Studienganges endet.
Quelle: Justizportal NRW
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