Suche

EUZBLG  
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht III: Int. Bezüge des GG

Die in § 9 genannte Vereinbarung kann weitere Fälle vorsehen, in denen die Länder entsprechend diesem Gesetz mitwirken.
Quelle: BMJ
Import: