EUZBLG Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht III: Int. Bezüge des GG
Dieses Gesetz gilt nicht für den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.
Quelle: BMJ
Import: