EPPSG Studierenden-Energiepreispauschalengesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Ein Vorverfahren ist nicht erforderlich.
Quelle: BMJ
Import: