EGovG NRW E-Government-Gesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Juli 2024,
- 1.in welchen Rechtsvorschriften des Landes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und
- 2.in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.
Quelle: Justizportal NRW
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