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DSchG NRW  
Denkmalschutzgesetz NRW

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1980 in Kraft. Die §§ 3 Abs. 6, 5, 6, 34 Abs. 9, 39 und 42 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2018 über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieses Gesetzes.
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