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Bußgeldkatalog-Verordnung

Strafrecht

Ordnungswidrigkeitsrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4701 - 4703)




Geschwindigkeitsüberschreitungen
a)
Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.1.1bis 104030
11.1.211 – 156050


Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro
bei Begehung
Fahrverbote in Monaten
bei Begehung
innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften
11.1.3bis 15 für mehr als
5 Minuten Dauer
oder in mehr
als zwei Fällen
nach Fahrtantritt
160140
11.1.416 – 20160140
11.1.521 – 25175150
11.1.626 – 302351751 Monat
11.1.731 – 403402551 Monat1 Monat
11.1.841 – 505604802 Monate1 Monat
11.1.951 – 607006003 Monate2 Monate
11.1.10über 608007003 Monate3 Monate
b)
kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen

Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.2.1bis 107060


Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.2 der Anlage.

Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
(außer bei Überschreitung für mehr als
5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.2.211 – 1512070


Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro
bei Begehung
Fahrverbote in Monaten
bei Begehung
innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften
11.2.3bis 15 für mehr als
5 Minuten Dauer
oder in mehr
als zwei Fällen
nach Fahrtantritt
320240
11.2.416 – 20320240
11.2.521 – 253602801 Monat
11.2.626 – 304804001 Monat1 Monat
11.2.731 – 406405602 Monate1 Monat
11.2.841 – 508007003 Monate2 Monate
11.2.951 – 609008003 Monate3 Monate
11.2.10über 609509003 Monate3 Monate
c)
andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge
Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaften
11.3.1bis 103020
11.3.211 – 155040
11.3.316 – 207060


Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.

Lfd. Nr.Überschreitung
in km/h
Regelsatz in Euro
bei Begehung
Fahrverbote in Monaten
bei Begehung
innerhalbaußerhalbinnerhalbaußerhalb
geschlossener Ortschaftengeschlossener Ortschaften
11.3.421 – 25115100
11.3.526 – 30180150
11.3.631 – 402602001 Monat
11.3.741 – 504003201 Monat1 Monat
11.3.851 – 605604802 Monate1 Monat
11.3.961 – 707006003 Monate2 Monate
11.3.10über 708007003 Monate3 Monate
Quelle: BMJ
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