Suche

BGB  
Bürgerliches Gesetzbuch

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGesellschaftsrecht

Personengesellschaftsrecht

(1) Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen die Gesellschaft gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich.
(2) Aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt.
Quelle: BMJ
Import: