AVwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle/Gegenstand/Gebühr Euro)
1
Allgemeines
Allgemeines
1.1
Allgemeine Angelegenheiten
Allgemeine Angelegenheiten
Die Tarifstellen 1.1.1 bis 1.1.6 und 1.1.9 finden nur Anwendung, soweit in den nachfolgenden Tarifstellen des Allgemeinen Gebührentarif nichts Anderweitiges geregelt ist.
1.1.1
Beglaubigungen
Beglaubigung einer Abschrift, Kopie, Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung
Gebühr: Euro 20 bis 100
Beglaubigungen
Beglaubigung einer Abschrift, Kopie, Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung
Gebühr: Euro 20 bis 100
1.1.2
Bescheinigungen, Zweitschriften
Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
Gebühr: Euro 20 bis 100
Bescheinigungen, Zweitschriften
Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
Gebühr: Euro 20 bis 100
1.1.3
Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucke
Anfertigung von Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucken
Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucke
Anfertigung von Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucken
1.1.3.1
je DIN-A4-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,10 je Seite
je DIN-A4-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,10 je Seite
1.1.3.2
je DIN-A3-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,15 je Seite
je DIN-A3-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr: Euro 0,15 je Seite
1.1.3.3
je Ausdruck von elektronischen Dokumenten
Gebühr: Euro 0,25 je Seite
je Ausdruck von elektronischen Dokumenten
Gebühr: Euro 0,25 je Seite
1.1.4
Auskünfte
Erteilung von mündlichen oder schriftlichen Auskünften
Gebühr: Euro 10 bis 100
Auskünfte
Erteilung von mündlichen oder schriftlichen Auskünften
Gebühr: Euro 10 bis 100
1.1.5
Einheitliches Wegegeld
Wegegeld für Amtshandlungen, die teilweise oder vollständig außerhalb der Dienststelle vorgenommen werden
Einheitliches Wegegeld
Wegegeld für Amtshandlungen, die teilweise oder vollständig außerhalb der Dienststelle vorgenommen werden
1.1.5.1
bis zu 10 km
Gebühr: Euro 3,25
bis zu 10 km
Gebühr: Euro 3,25
1.1.5.2
von mehr als 10 km und bis zu 20 km
von mehr als 10 km und bis zu 20 km
Gebühr: Euro 6,50
1.1.5.3
von mehr als 20 km und bis zu 30 km
Gebühr: Euro 9,75
von mehr als 20 km und bis zu 30 km
Gebühr: Euro 9,75
1.1.5.4
von mehr als 30 km
Gebühr: Euro 13
von mehr als 30 km
Gebühr: Euro 13
Hinweis zu Tarifstellen 1.1.5:
Werden am gleichen Tag mehrere Amtshandlungen an demselben Ort für denselben Gebührenschuldner erledigt, kann das Wegegeld nur einmal erhoben werden. Für die Berechnung ist es unerheblich, mit welchem Verkehrsmittel die Wegstrecke zurückgelegt wird.
1.1.6
Versendung von Akten
Gebühr: Euro 5 bis 100
Versendung von Akten
Gebühr: Euro 5 bis 100
1.1.7
Auffangtarifstelle
Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen
Gebühr: Euro 0 bis 500
Auffangtarifstelle
Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen
Gebühr: Euro 0 bis 500
1.1.8
Rechtsbehelfe
Erteilung von Bescheiden über die Zurückweisung von Widersprüchen gemäß § 15 Absatz 4 des Gebührengesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) in der jeweils geltenden Fassung
Rechtsbehelfe
Erteilung von Bescheiden über die Zurückweisung von Widersprüchen gemäß § 15 Absatz 4 des Gebührengesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) in der jeweils geltenden Fassung
1.1.8.1
Dritter, die sich durch die Sachentscheidung beschwert fühlen
Gebühr: Euro 10 bis 500
Dritter, die sich durch die Sachentscheidung beschwert fühlen
Gebühr: Euro 10 bis 500
1.1.8.2
gegen Kostenentscheidungen
Gebühr: Euro 10 bis 250
gegen Kostenentscheidungen
Gebühr: Euro 10 bis 250
1.2
Presserechtliche Angelegenheiten
Presserechtliche Angelegenheiten
Befreiung gemäß § 9 Absatz 3 des Landespressegesetzes NRW vom 24. Mai 1966 (GV. NRW. S. 340) in der jeweils geltenden Fassung
Gebühr: Euro 50 bis 500
Gebühr: Euro 50 bis 500
1.3
Datenschutzrechtliche Angelegenheiten
Datenschutzrechtliche Angelegenheiten
Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35)
1.3.1
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679
1.3.1.1
erstmalige Akkreditierung
erstmalige Akkreditierung
1.3.1.1.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000
1.3.1.1.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000
1.3.1.2
Verlängerung einer Akkreditierung
Verlängerung einer Akkreditierung
1.3.1.2.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 30 000
1.3.1.2.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 40 000
1.3.1.3
Überwachung der Akkreditierung einschließlich Wiederholungsbegutachtung
Gebühr: 1000 bis 25 000
Überwachung der Akkreditierung einschließlich Wiederholungsbegutachtung
Gebühr: 1000 bis 25 000
1.3.1.4
Widerruf einer Akkreditierung
Gebühr: 1000 bis 25 000
Widerruf einer Akkreditierung
Gebühr: 1000 bis 25 000
1.3.2
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung der Zertifizierungskriterien gemäß Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung der Zertifizierungskriterien gemäß Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679
1.3.2.1
Genehmigung
Gebühr: Euro 5 000 bis 40 000
Genehmigung
Gebühr: Euro 5 000 bis 40 000
1.3.2.2
Änderung einer Genehmigung
Gebühr: 1000 bis 25 000
Änderung einer Genehmigung
Gebühr: 1000 bis 25 000
1.3.2.3
Ablehnung eines Antrags auf Genehmigung
Gebühr: 1000 bis 25 000
Ablehnung eines Antrags auf Genehmigung
Gebühr: 1000 bis 25 000
1.3.3
Prüfung von Kriterien für ein Europäisches Datenschutzsiegel gemäß Artikel 64 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679
Gebühr: 5 000 bis 40 000
Prüfung von Kriterien für ein Europäisches Datenschutzsiegel gemäß Artikel 64 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679
Gebühr: 5 000 bis 40 000
1.3.4
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung von Verhaltensregeln nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung von Verhaltensregeln nach Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679
1.3.4.1
Genehmigung
Gebühr: 2 500 bis 30 000
Genehmigung
Gebühr: 2 500 bis 30 000
1.3.4.2
Anderung der Genehmigung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
Anderung der Genehmigung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
1.3.4.3
Ablehnung der Verhaltensregeln
Gebühr: 1 000 bis 25 000
Ablehnung der Verhaltensregeln
Gebühr: 1 000 bis 25 000
1.3.5
Akkreditierung von Überwachungsstellen nach Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679
Akkreditierung von Überwachungsstellen nach Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679
1.3.5.1
Akkreditierung
Akkreditierung
1.3.5.1.1
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 25 000
bei normalem Beratungs- und Prüfaufwand
Gebühr: Euro 5 000 bis 25 000
1.3.5.1.2
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 30 000
bei besonders großem Beratungs- und Prüfaufwand, zum Beispiel bei der Prüfung umfangreicher Personalunterlagen
Gebühr: Euro 10 000 bis 30 000
1.3.5.2
Widerruf einer Akkreditierung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
Widerruf einer Akkreditierung
Gebühr: 1 000 bis 25 000
Quelle: Justizportal NRW
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